IMMOBILIENRECHT UND AGRARRECHT

Die Kanzlei hat sowohl in- als auch ausländische Investoren, Bauunternehmen, Finanzinstitutionen als auch Immobilen-Gesellschaften und –Fonds in Bezug auf den Erwerb, Finanzierung, Bau und Entwicklung aller Art von Immobilien betreut. Unter anderem hat die Kanzlei Mandanten bei der Errichtung von Industrie-Parks rechtlich beraten, bei der Treuhand für Immobilienerwerb in den sog. „restringierten“ Zonen sowie beim Erwerb und Regularisierung von Agrargrundstücken, einschliesslich der Ausgabe von Aktien der Serie „T“ und Eintragungen vor dem Agrarregister.